Sind für eine Abiparty Genehmigungen Ordnungsamt überhaupt notwendig? Ob – und wenn ja welche – Genehmigungen hier einzuholen sind hängt ganz und gar vom Ablauf, der Dauer und dem Inhalt eurer geplanten Veranstaltung ab.
Falls ihr ein oder mehrere Dinge plant, solltet ihr unbedingt eine Genehmigung vom Ordnungsamt einholen:
Nutzung von öffentlichem Straßenland
→ Straßen- & Wegegesetz
Nutzung von Lautsprecheranlagen
→ §9 & §10 Landesimissionsgesetz; insbes. unter freiem Himmel
Nutzung von Feuerwerk / Pyrotechnik
→ Sprengstoffgesetz
öffentlicher Ausschank von alkoholischen Getränken
→ §12 Gaststättengesetz
Straßensperrungen / Halteverbotszonen o.ä.
→ §45 StVO
Findet eure Abi Party in einer öffentlichen Gaststätte statt, so liegt bereits eine Schankerlaubnis vor und muss nicht separat beantragt werden. Hier müsst ihr also nicht weiter tätig werden.
Solltet ihr eure Abi Party jedoch ab einem anderen Ort durchführen (beispielsweise in einer alten Lagerhalle, dem Schulgelände oder in einem privaten Gebäude), ist der öffentliche Ausschank genehmigungspflichtig.
Jedoch ist nach §12 Gaststättengesetz lediglich der öffentliche Ausschank von alkoholischen Getränken genehmigungspflichtig. Falls ihr die Getränke kostenfrei anbietet, entfällt die Genehmigungspflicht. Aber das ist ja wohl eher unwahrscheinlich, denn ihr wollt durch die Vorfinanzierungsparty ja Geld für eure Abikasse sammeln…
Lest euch dazu auch gerne mal die Gesetzestexte des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zum Thema Gaststättengesetz durch.
Außerdem sollte man mit der Lautstärke der Musik aufpassen, wenn man sich in der Nähe eines Wohngebietes befindet. Hilfestellung findet ihr sicherlich bei eurer Schulleitung, älteren Abiturjahrgängen oder auch im Internet (Achtung: Hier ist nicht jede Quelle seriös!).